Artikel

Tipps

Ihr Engagement macht unsere Arbeit möglich - und die wiederum macht viele unserer bedürftigen Menschen glücklich. Hier können Sie spenden: Stadtsparkasse MG, IBAN DE06 3105 0000 0000 0484 05

Aktuelle Stellenangebote

Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote mehr>

Unsere Info-Flyer
als Download

Angebote, Tipps, Kontaktadressen und Öffnungszeiten auf einen Blick bietet der Info-Flyer, den es bei uns als gedrucktes Exemplar und hier als Download gibt.

Info Flyer ALZ MG

Hilfe bei der Jobsuche

Hier finden Sie hilfreiche Links zu Firmen / Arbeitgebern. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Aktivitäten. mehr>

Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Krankengeld und Verletztengeld werden voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet

Karl Sasserath

Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber gezahlt und wird wie Arbeitsentgelt behandelt, also abzüglich der entsprechenden Freibeträge für Erwerbstätigkeit auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Das Krankengeld wird von den Krankenkassen gezahlt. Das Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft (BG). Hier bringt das Jobcenter nur die Versicherungspauschale in Abzug. Der Rest wird in voller Höhe vergleichbar mit  dem Arbeitslosengeld I in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. 

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird vom Arbeitgeber gezahlt und wird wie das Einkommen aus Arbeitsentgelt vom Jobcenter behandelt, also abzüglich der entsprechenden Freibeträge für Erwerbstätigkeit. Das Krankengeld, das danach von den Krankenkassen gezahlt wird, wird bis auf die Versicherungspauschale von 30,- EURO in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II vom Jobcenter voll angerechnet (vergleichbar mit ALG I). Gleiches gilt für das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft oder der Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I, das von der Agentur für Arbeit gezahlt.

Anders als die Lohnfortzahlung darf das Jobcenter Krankengeld und Verletztengeld gleich in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II anrechnen. Dagegen wird die Lohnfortzahlung, also der während der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von sechs Wochen vom Arbeitsgeber gezahlte Arbeitslohn, noch angerechnet wie das Arbeitseinkommen, d.h. 100,- EURO bleiben als Werbungskosten anrechnungsfrei und dazu werden noch 20 Prozent vom Bruttoeinkommen als Freibetrag gewährt. Beispiel: Monatliches Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit 450,- EURO brutto gleich 450,- EURO netto gleich zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit gleich 450,- EURO abzüglich Grundfreibetrag 100,00 EURO; darin enthalten Pauschale für notwendige Ausgaben 15,33 EURO Versicherungspauschale 30,- EURO abzüglich Freibartag aus das Erwerbseinkommen (450,00 – 100,00) *20,00 / 100 = 280 EURO. Das bedeutet von dem monatlichen Arbeitseinkommen in Höhe von 450,- EURO monatlich rechnet das Jobcenter monatlich 280,- EURO auf den Bedarf nach dem Arbeitslosengeld II an, d.h. 150,- EURO können behalten werden.

Besteht die Erkrankung über die sechs Wochen hinaus weiter fort, und es schließt sich Krankengeld an, so wird dieses dagegen in voller Höhe als Einkommen auf die ALG II Leistungen angerechnet. Krankengeld oder Verletztengeld belaufen sich in der Regel auf 80% Prozent des monatlichen Arbeitseinkommens. Bezogen auf das Beispiel bedeutet dies, das Kranken- oder Verletztengeld in Höhe von 350,- EURO monatlich (450,- EURO x 80 :100 = 350 EURO) werden im vorliegenden Fall in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Der Gesetzgeber gewährt dem Kranken oder Erwerblosen für die Dauer des Krankengeld- oder Verletztengeldbezuges weder den 100,- EURO Freibetrag für Werbungskosten noch den 20 prozentigen Freibetrag vom bereinigten Erwerbseinkommen.

Bezogen auf das Beispiel bedeutet dies, Menschen im Krankengeld- oder Verletztengeldbezug haben 150,- EURO haben im Vergleich zu ihrer Erwerbstätigkeit 150 weniger im Monat  Verletztengeld erhalten erkrankte Erwerbstätige in solchen Fällen, in denen ihre Erkrankung auf einen Arbeitsunfall zurückgeht. Auch in solchen Fällen rechnet das Jobcenter das Verletztengeld in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld II an.

Verfasser: Karl Sasserath
Juli 2016