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Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Bundesregierung blockiert Erhöhung der Regelsätze

Die Gesetzeslage verpflichtet den Gesetzgeber, die Regelsätze für die Bezieherinnen von Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII alle fünf Jahre auf der Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) zu überprüfen und anzupassen. Die rechtliche Grundlage dazu findet sich im Paragraphen 28 Sozialgesetzbuch XII. Dieser Verpflichtung ist die derzeitige Bundesregierung bisher nicht nachgekommen. Sie hat die Regelsätze nicht auf der Grundlage der EVS zum 1.1.2016 angepasst. 

So befinden wir uns im April 2016 schon im 6. Jahr und trotzdem hat die Bundesregierung bisher die EVS weder veröffentlicht noch angepasst. Betroffen von dieser politischen Unterlassung sind auch die Kosten in den Regelsätzen, die auf den Haushaltsstrom entfallen. Diese wurden auf der Grundlage einer EVS festgelegt, die durch den starken Preisanstieg im Bereich des Haushaltsstroms längst überholt sind.

Diese Unterlassung  ist besonders prekär für eine Ausgabenposition wie Haushaltsstrom.

Ist Deutschland doch das Land mit den zweithöchsten Stromkosten in der Europäischen Union. Die Strompreise sind für die Verbraucher in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Deshalb ist davon auszugehen, dass der Anteil für Haushaltsstrom in Regelsätzen auf der Grundlage der EVS-Untersuchung deutlich erhöht werden müssen.

Trotzdem unterlässt es die Bundesregierung, den Haushaltsstromanteil in den Regelsätzen bedarfsgerecht zu erhöhen. Dazu hält die Bundesregierung die Verbraucherstichprobe 2013, die dafür die Grundlage bildet, bisher unter Verschluss. Durch diese EVS wird belegt, dass der Haushaltsstromanteil in den Hartz IV und Regelsätzen der Grundsicherung längst nicht mehr bedarfs- und kostengerecht ausgestaltet sind.

Hierin ist auch ein Grund für die vielen Stromsperren in Deutschland zu finden: Nach Auskunft der Bundesnetzagentur befinden sich die Stromsperren in Deutschland auf Rekordniveau. Nach der letzten Veröffentlichung wurden in Deutschland jährlich 345.000 Stromkunden der Stromanschluss zumindest vorübergehend gesperrt worden. Noch wesentlich beängstigender als die Zahl der tatsächlich abgeklemmten Anschlüsse sind die Verfahren, in denen Stromkunden mit der Unterbrechung der Stromversorgung gedroht wurde. Hier wurden 2013 von der Bundesnetzagentur nicht weniger als 7 Millionen Mahnverfahren registriert, nach 6 Millionen im Jahr zuvor. Als Hauptgrund für die zunehmenden Zahlungsschwierigkeiten beim Strom sehen Experten die rasant steigenden Strompreise: Diese haben sich laut Statistischem Bundesamt seit dem Jahr 2000 annähernd verdoppelt.

Die gesetzeswidrige Unterlassung zwingt Bedarfsgemeinschaften, die im SGB II und SGB XII Bezug stehen, aus ihrem Existenzminimum Einkommensanteile abzuzweigen, um ihre Energiekosten zahlen zu können. Hier wird auf Kosten und zu Lasten von armen Haushalten rechtswidrig der Bundeshaushalt geschont. Denn die Regelsätze und deren Erhöhung hat die Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt zu tragen.

Obwohl der Bundeshaushalt Überschüsse aus Steuermehreinnahmen erzielt, erhöht die Bundesregierung die Regelsätze nicht bedarfsgerecht.

Ansprechpartner im Auftrag für den Vorstand des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach:

Karl Sasserath, Leiter Arbeitslosenzentrum MG e. V.
Lüpertzender Str. 69, 41061 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61/ 2 01 95 / Fax: 0 21 61/ 17 99 81

Mail: info(at)arbeitslosenzentrum-mg.de
Internet: www.arbeitslosenzentrum-mg.de