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Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Warum kämpft das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach
um den Standort Lüpertzender Straße 69?

Das Arbeitslosenzentrum an der Lüpertzender Str. 69

Seit seiner Gründung im Jahre 1982 an ist das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach in der städtischen Immobilie Lüpertzender Str. 69 miet- und nebenkostenfrei untergebracht. Für alle bisherigen Oberbürgermeister Theo Bolzenius, Oberbürgermeister Heinz Feldhege sowie Oberbürgermeisterin Monika Bartsch und Oberbürgermeister Norbert Bude bedeutete dieser Zustand ein sichtbares Zeichen für die gelebte soziale Tradition Mönchengladbachs.

Durch diese Voraussetzungen legten die politisch Verantwortlichen in Politik und Verwaltung die Voraussetzungen für die positive Entwicklung des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach. Als Gegenleistung hat der Trägerverein mit Zustimmung der Stadt viel Geld in den Substanzerhalt der Immobilie an der Lüpertzender Str. 69 investiert. Allein im Zeitraum seit 2002 hat der Verein 107.000,- EURO in Abstimmung und Zustimmung mit der Stadtverwaltung Mönchengladbach in seine Infrastruktur im Haus Lüpertzender Str. 69 investiert.

Das Arbeitslosenzentrum gehört zu den preisgünstigen sozialen Einrichtungen in Mönchengladbach. Vor dem Hintergrund eines Jahresumsatzes von 260.000,- EURO nimmt sich die städtische Förderung über den Leistungsvertrag mit der Stadt Mönchengladbach der jährlich mit 65.575,60,- EURO für die Sozialberatung dotiert ist, angemessen und bescheiden aus. Neben dem Leistungsvertrag für die Sozialberatung unterstützt die Stadt Mönchengladbach die sozialen und gemeinnützigen Zwecke des Vereins durch die kostenlose Überlassung der städtischen Immobilie Lüpertzender Str. 69. Deshalb umfasst der Leistungsvertrag, anders wie es bei anderen Trägern üblich ist, keinen Mietkostenanteil. Anders ausgedrückt, bei anderen sozialen Trägern, mit denen die Stadt Mönchengladbach Leistungsverträge abgeschlossen hat, umfassen diese die Mietkostenanteile.

Sollte die Sozialverwaltung künftig allenfalls bereit sein, nur die Sachkosten des ALZ nur in der Höhe zu übernehmen, wie sie auf die Sozialberatung entfallen, würde dies faktisch das Aus für die Einrichtung bedeuten. Der Verein verfügt nicht über die Einnahmen, die es ihm erlauben würden, zukünftig für die Unterkunftskosten auch bezogen auf den Bereich für den Mittagstisch und die Begegnung zusätzlich Miete aus eigenen Mitteln zu zahlen.

Wenn die Stadt nun durch den Oberbürgermeister erklärt, dass im Falle eines Umzugs eine zukünftige Unterbringung nicht mehr für das Arbeitslosenzentrum mietkostenfrei stattfinden könne, stellen der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung den Verein vor eine für ihn unlösbare Finanzierungsaufgabe.

Die ungelöste Standort- und Finanzierungsfrage, vor die das Handeln der Verwaltung das Arbeitslosenzentrum stellt, zwingt den Verein mit Zusagen zu einem Umzug in eine andere Immobilie sehr vorsichtig zu sein. Denn das aufgezeigte Finanzierungsproblem stellt sich für das ALZ in jedem Fall, egal in welche andere Immobilie es umziehen würde. Das Arbeitslosenzentrum kann keinen zusätzlichen Mietanteil tragen.

Auch an diesem Punkt zeigt sich, dass für die Stadt ein Umzug des ALZ nochmal teurer käme, als ursprünglich erkennbar wäre.

Seit vielen Jahren ringt der Verein Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach mit der Stadt Mönchengladbach um den Abschluss eines Erbbauvertrages für das städtische Objekt Lüpertzender Str. 69. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung Mönchengladbach und der städtischen Entwicklungsgesellschaft EWMG hat der Trägerverein dafür eine Umbauplanung erarbeitet. Ein langfristiger Erbpachtvertrag verschafft dem Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V. die Voraussetzungen, um für den barrierefreien Umbau der Immobilie die erforderlichen Mittel bei den Zuwendungsgebern akquirieren zu können.

Vor der letzten Kommunalwahl 2014 sagte der damalige Oberbürgermeister Herr Bude dem Vorstand des Arbeitslosenzentrums zu, die EWMG zu beauftragen, mit dem Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach zum Abschluss des erforderlichen Erbbauvertrages zu kommen.

Der neue Oberbürgermeister Herr Reiners fühlt sich an die Zusage seines Vorgängers nicht mehr gebunden, dem Arbeitslosenzentrum an diesem Standort eine langfristige Bestandsgarantie zu geben, wie er dies dem Verein gegenüber im Dezember 2014 erklärte. Die große Koalition im Mönchengladbach Rat hat kurz danach die Verwaltung beauftragt, den Bereich den sogenannten Kulturhügels mit einem Rahmenplan zu überplanen. Im Ergebnis ist das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach am bisherigen Standort einer reinen Investitionsfläche gewichen. Das städtische Grundstück ist in einer Zeit des billigen Geldes offensichtlich viel zu wertvoll, um dort weiter eine Sozialimmobilie wie das Arbeitslosenzentrum zu beherbergen.

Das Grundstück, das gegenüber dem Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach liegt (ehemaliges Zentralbad), soll in Kürze von der Stadt Mönchengladbach über die städtische EWMG vom Rat der Stadt an den niederländischen Investor Piet van Pol veräußert werden. Gegen Herrn van Pol ist im niederländischen Rotterdam ein Korruptionsverfahren anhängig. Der Bürgermeister von Roermond soll im Zusammenhang mit der Begünstigung bei Bauvorhaben bestochen worden sein. Auf dem an van Pol veräußerten Grundstück sollen unter der Bezeichnung "Roermonder Höfe" 160 Eigentumswohnungen des gehobenen Standards in einer innerstädtischen Lage direkt gegenüber dem Arbeitslosenzentrum entstehen.

Zu diesem Ambiente passt ein direkt gegenüber gelegenes Arbeitslosenzentrum nicht. Das Arbeitslosenzentrum befindet sich zwar dort seit dem Jahr 1982. Aber jetzt passt es nicht mehr in den Zusammenhang dessen, was diejenigen, die diese Entwicklung vorantreiben, sich unter der städtebaulichen Entwicklung des Abteiberggeländes vorstellen. Das hat der neue Oberbürgermeister schon im Dezember 2014 dem Vorstand des Arbeitslosenzentrums in die Worte gefasst, er sehe das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach nicht mehr am Standort Lüpertzender Str.

Da ist es auch egal, dass der Trägerverein noch zuletzt im Jahre 2014 mit Zustimmung der Stadt Mönchengladbach 50.000,- EURO in die städtische Immobilie investiert hat, um die hygienischen Standards des Küchenbetriebes auf den aktuellen Stand zu bringen. Seit 2002 beläuft sich die Investitionssumme des Trägervereins in das Haus auf weit über 100.000,- EURO. Immer in enger Abstimmung mit der Stadt als Hauseigentümerin. Da ist es auch egal, dass in der Einrichtung 9 Personen beschäftigt sind. Die Einrichtung im Jahresdurchschnitt über 3.000 Beratungskontakte zählt oder fast 12.000 Essen an Bedürftige ausgibt, die zum großen Teil im Quartier um das Arbeitslosenzentrum herum wohnen.

Mönchengladbach liegt, was die ALG II-Quote angeht, in NRW hinter Gelsenkirchen und Essen an 3. Stelle (= die Zahl der ALG II-BezieherInnen bezogen auf die Zahl der EinwohnerInnen). Nicht allein der hohe Anteil der ALG II-BezieherInnen an der Einwohnerschaft dieser Stadt ist das große Problem, sondern die Tatsache, dass der große Teil dieser Menschen zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu zählen ist. Aus dieser Tatsache ergeben sich zahlreiche der sozialen Probleme, mit denen die Stadt Mönchengladbach zu kämpfen und sich auch in Zukunft auseinanderzusetzen hat.

Das am Mönchengladbacher Kulturhügel gelegene Arbeitslosenzentrum gibt - aus der Sicht derjenigen, die das Quartier um den Abteiberg nun zu einer Adresse für gehobenes Wohnen und Einkaufen umwandeln wollen - sozusagen den "falschen" Menschen am "falschen" innerstädtischen Ort eine soziale Begegnungsstätte; es gibt Armen, Alten und Migranten in den innerstädtischen Stadträumen, die attraktiviert werden sollen, einen Begegnungsort. Obwohl viele dieser Menschen seit Jahrzehnten in diesem Umfeld leben, scheint ein solcher Begegnungsort dort zukünftig "falsch" zu sein. Die offizielle Sozialberichterstattung des Sozialamtes der Stadt Mönchengladbach zeigt anhand der statistischen Zahlen, dass in dieser Stadt viele Menschen mit den geringen Einkommen und dem größten Risiko der Arbeitslosigkeit in den Citylagen von Gladbach und Rheydt liegen. Und dies wird sich auf mittlere Sicht nicht ändern. Vor allem dann nicht, wenn diesen Menschen keine realistische Beschäftigungsperspektive mit auskömmlichen Einkommen gegeben wird. Und danach sieht es zurzeit nicht aus!

Deswegen können wir davon ausgehen, dass es sich bei der sog. "städtebaulichen Entwicklung des Abteiberggeländes" um die bewusste Ingangsetzung eines sozialen Verdrängungsprozesses handelt. An dieser Stelle zeigt sich in Mönchengladbach das, was in anderen Großstädten seit Jahren als Prozess der "Gentrifizierung" bekannt ist. Die angestammte Bewohnerschaft eines Quartiers wird durch Neubau- und Luxusmodernisierungsaktivitäten und die damit verbundene Erhöhung des Mietpreisniveaus aus dem Quartier vertrieben zugunsten von einkommensstarken Gruppen, die in dieses Quartier mitsamt einer Infrastruktur für den gehobenen KonsumentInnenkreis einziehen.

"Neben der Tatsache, dass Gentrifizierungsprozesse selten konfliktfrei verlaufen, ist auch die Belastung öffentlicher Haushalte von Bedeutung. Geht Gentrifizierung mit einer Verdrängung einkommensschwacher Haushalte einher, steigen meist auch die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Absicherung des Wohnens derjenigen Bevölkerungsschichten, die sich ihre alten Wohnungen aufgrund von Mietpreissteigerungen nicht mehr leisten können", lautet dafür die Beschreibung des Deutschen Instituts für Urbanistik.

Die städt. EWMG ist beauftragt, für das Arbeitslosenzentrum ein Ausweichquartier zu finden. Dies löst in der Einrichtung auf Grund der bisherigen Erfahrungen die Angst aus, irgendwo an die Peripherie des Stadtzentrums verpflanzt zu werden. Auch gibt es bislang zu den mit einem Standortwechsel verbundenen hohen Kosten keinerlei greifbare Planungen. 

Die Einrichtung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch zu einer sozialen Einrichtung mit einer starken Ausrichtung auf das Gemeinwesen entwickelt. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass sich rund um den Standort des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach viele Wohnquartiere mit altem Wohnbestand befinden. Die sogenannten Altbauquartiere sind die Wohngebiete mit den geringen Mieten in der Stadt. In diesen Quartieren wohnen- wie oben beschrieben - die Menschen mit den geringen Einkommen. Weil das Arbeitslosenzentrum in zentraler Lage liegt, das von solchen Wohngebieten umschlossen wird, leben in unmittelbarer Nähe viele Menschen, die das Angebot der Einrichtung fußläufig erreichen können. Der Begegnungsbereich und der Mittagstisch der Einrichtung werden in starkem Maße von Besucherinnen und Besucher dieser sozialen Struktur genutzt.

Dabei werden die beiden Beratungsangebote der Einrichtung von Menschen besucht und kontaktiert, die aus allen Teilen des Stadtgebietes Mönchengladbachs kommen. Auch dieser Gruppe von Nutzerinnen und Nutzern verschafft der Standort an der Lüpertzender Straße 69 im Zentrum Mönchengladbachs auf Grund seiner Zentralität und seine gute Einbindung in den öffentlichen Nahverkehr nur Vorteile.

Aus den dargelegten Gründen vertritt der Verein Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V. den Standpunkt am Standort Lüpertzender Straße 69 bleiben zu wollen.

Juni 2015

Vorstand des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.