Artikel

Tipps

Ihr Engagement macht unsere Arbeit möglich - und die wiederum macht viele unserer bedürftigen Menschen glücklich. Hier können Sie spenden: Stadtsparkasse MG, IBAN DE06 3105 0000 0000 0484 05

Aktuelle Stellenangebote

Hier finden Sie aktuelle Stellenangebote mehr>

Unsere Info-Flyer
als Download

Angebote, Tipps, Kontaktadressen und Öffnungszeiten auf einen Blick bietet der Info-Flyer, den es bei uns als gedrucktes Exemplar und hier als Download gibt.

Info Flyer ALZ MG

Hilfe bei der Jobsuche

Hier finden Sie hilfreiche Links zu Firmen / Arbeitgebern. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Aktivitäten. mehr>

Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

Austausch mit dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt
Delegation des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt besucht Arbeitslosenzentrum

Erstmals hatte das Zentrum eine Justizbehörde zu Besuch. Seitens des Amtsgerichts Rheydt nahmen als Richter und stellvertretender Direktor Dr. Axel Schröder sowie als Rechtspflegerin Frau Linkenheil-Busch an einem längeren Gespräch und Gedankenaustausch mit Vertretern des Gladbacher Arbeitslosenzentrums (ALZ) - darunter ALZ-Leiter Karl Sasserath sowie die Vorstandsmitglieder Helmut Hönig, Winfried Schulz und Herbert Baumann teil. Anlass hierfür gab, dass zunehmend Menschen aus Rheydt den Beratungsservice der Stadtmitte-Einrichtung in Anspruch nehmen. Und zwar häufig dann, wenn sie Bescheide zu SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) nicht nachvollziehen können, mit diesen nicht einverstanden sind und eine Überprüfung wünschen oder Einspruch einlegen wollen.

In solchen Fällen regt das Rheydter Amtsgericht - entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Beratungshilfegesetzes, das die Inanspruchnahme aller anderen zur Verfügung stehenden und zumutbaren Hilfemöglichkeiten in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG gebietet - üblicherweise an, dass sich ratsuchende Personen zunächst einmal an das Beratungsteam mit Karl Sasserath und Julian Strzalla wenden mögen. Sasserath wertete dies als "Beweis, dass hier bei uns qualifizierte Arbeit geleistet wird". Er informierte die beiden Gäste umfangreich über das Spektrum der Angebote, über das erfolgreiche Dreisäulen-Modell aus "Beratung, Begegnung und preiswertem Mittagstisch" und darüber, dass Sozialminister Guntram Schneider (SPD) gerade die "Arbeit des Zentrums ohne Hemmschwellen" stellvertretend für die anderen Arbeitslosen- und Erwerbsberatungsstellen im Land NRW gelobt habe (nachzulesen auf der Homepage des Ministeriums bzw. des Gladbacher ALZ).

Die Vertreter des Amtsgericht Rheydt bedankten sich für den "informativen wie konstruktiven" Austausch. Sie konnten viele neue Erkenntnisse über die Aufgaben und das Tätigkeitsfeld des ALZ gewinnen. Wichtig war für Herrn Dr. Schröder und Frau Linkenheil-Busch zu hören, dass jedem Hilfesuchenden erst nach umfänglicher Beratung über die Sachlage, nach Information und Abwägung im Arbeitslosenzentrum geraten wird, den Rechtsweg einzulegen. Sasserath wies zudem darauf hin, dass die einzelnen "Beratungsfälle ausreichend dokumentiert werden".

Interessant: Die Gruppe der Hilfesuchenden wird immer internationaler. Mehr als 60 Nationen kommen an die Lüpertzender Straße 69 - und das in den meisten Fällen nach Terminabsprache.

Menschen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Beratungshilfe. Er/Sie kann folglich zur "Rechtspflege" des Amtsgerichts gehen und dort einen Beratungshilfeschein (Übernahme der Kosten) beantragen. Das geht allerdings nicht automatisch, es wird unterschiedlich gehandhabt. Mit diesem "Schein" können Ratsuchende einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen. Der wiederum rechnet seine Kosten für die anwaltliche Tätigkeit für seine Mandanten bei Gericht ab. Daneben können Rechtsanwälte von den Ratsuchenden einen "Eigenbetrag" von 15€ verlangen.

Gesetzgeberische Vorstellung ist allerdings, die Ratsuchenden - soweit vorhanden und im Einzelfall zumutbar - erst zu einer kompetenten Beratungsstelle - also auch zum Gladbacher Arbeitslosenzentrum - zu schicken. Gibt es hier keine Klärung, wäre der Gang zum Rechtsanwalt und ggf. vor Gericht immer noch möglich.