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Ruth Buchanan EIN GARTEN MIT BRÜCKEN (Wirbelsäule, Magen, Kehle, Ohr)
Ein Projekt für die Neuen Auftraggeber von Mönchengladbach

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 10-17 Uhr

Die Stadt Mönchengladbach fördert Projektbereiche des Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

 

ALZ stellt Raumnutzungskonzept und Raumflächenbedarf vor

Mönchengladbach, den 30. April 2015

Lieber Leser, Liebe Leserin,

hiermit stellen wir der Öffentlichkeit ein Raumnutzungskonzept und den Raumflächenbedarf vor. Der Vorstand des ALZ e.V. hat anhand der momentan in unserer Einrichtung erbrachten Leistungen und Aufgabenbereich ein Raumkonzept in Textform verfasst (siehe Anlage Raumkonzept).

Der Vorstand kommt damit einem Wunsch des Oberbürgermeisters der Stadt Mönchengladbach Herrn Wilhelm Reiners (CDU) nach. Herr Oberbürgermeister Reiners hat den Vorstand des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach e.V. beim Gespräch am 16. Dezember 2014 aufgefordert, ein solches Raumkonzept beizubringen.

Aufgrund der Grundlage der im Städtischen Bestandsgebäude Lüpertzender Straße 69 dem Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach zur kostenlosen Nutzung überlassenen Flächen hat das vom Vorstand beauftragte Architekturbüro hillekamp + weber, architekturstudio den Flächenbedarf in Höhevon 557m² für das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach ermittelt (siehe Anlage Raumflächenbedarf).

Aus der Gegenüberstellung Raumflächenbedarf - aktuell genutzten Raumflächen im Bestandsgebäude können folgende Feststellungen getroffen werden: Bei einer Verlagerung des Standortes wird bei gleicher Funktionalität mehr Fläche benötigt als im Bestand vorhanden. Dies ist notwendig, insbesondere wegen der behördlichen Anforderungen aus

  • dem Bereich Mittagstisch (aktuell fehlt ein zusätzlicher Kühlraum, ein separater Bereich für die Essensausgabe und ein notwendig abgetrennter Bereich für die Spülküche, etc.)
  • der notwendigen Barrierefreiheit (aktuell fehlt ein barrierefreies WC, genauso wie ein Aufzug)
  • dem Brandschutz (aktuell fehlt der notwendige 2. bauliche Rettungsweg)

Demgegenüber wäre die Einsparung der nicht benötigten opulenten Eingangshalle anzurechnen. Dies kann aber den zusätzlichen Raumbedarf an einem anderen Standort nicht kompensieren.

Deswegen hat das Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V. schon im Jahre 2010 auch die bekannte Umbauplanung für die städtische Immobilie als Vorgabe von Stadt Mönchengladbach und der Städtischen Entwicklungsgesellschaft Mönchengladbach  (EWMG) erarbeitet und erstellen lassen. Für die Planung und die sukzessive Umsetzung einer bedarfsgerechten und funktionalen Ertüchtigung des Objektes Lüpertzender Str. 69 hat unser Verein bisher schon beträchtliche Geldmittel, viel Kraft und umfangreiche Zeit neben dem laufenden Betrieb unserer Einrichtung aufgewendet (siehe dazu den Beitrag: 16. März 2015 "Arbeitslosenzentrum präsentiert die von der Stadt geforderte und bereits 2011 eingereichte Ausbauplanung").

In seinem Schreiben vom 30. April 2015 an den Oberbürgermeister Herrn Reiners hat der Vorstand des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach erneut zum Ausdruck gebracht, am bewährten Standort Lüpertzender Str. 69 verbleiben zu wollen und die Fakten aufgezeigt, die unseren Verein zu diesem Festhalten bewegen. Damit uns nicht der Vorwurf mangelnder Kooperationsbereitschaft gemacht werden kann, haben wir die ausdrückliche Vorgabe des Oberbürgermeisters Herrn Reiners, ihm den gewünschten Raumbedarfsplan zukommen zu lassen, mit Schreiben vom 30. April 2015 erfüllt.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal an die ausdrückliche Zusage des Amtsvorgängers von Herrn Reiners im Amt des Oberbürgermeisters Herrn Norbert Bude, der dem Vorstand des Arbeitslosenzentrums am 16. Mai 2014 im Rathaus Abtei im Rahmen des wegen der Bestellung des Erbbaurechtes am Haus Lüpertzender Straße 69 geführten Gespräches zugesichert hat, die EWMG zu beauftragen, mit dem Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V. einen Erbbauvertrag für das Objekt Lüpertzender Str. 69 abzuschließen. Noch in der Ratssitzung am 29. April 2015 hat Herr Oberbürgermeister Reiners in öffentlicher Sitzung betont, in seinem Handeln an Beschlüsse seines Amtsvorgängers Herrn Bude gebunden zu sein.

Alleine eine Bestandsimmobilie barrierefrei zu machen kann schnell 50.000 € und mehr Kosten verursachen. Auch die Küchenherrichtung gem. behördlichen Anforderungen erreicht schnell einen Kostenrahmen von 50.000 € und mehr. Die allgemeine Herrichtung und Renovierung werden ebenfalls 50.000 € kosten, und ein Umzug ist auch nicht umsonst.

Der Verkaufserlös des Grundstücks Lüpertzender Str. 69 wird nicht die Kosten für den Umzug des Arbeitslosenzentrums decken. Was eine Kostenübernahme angeht, hatte der kommissarische Sozialdezernent Herr Fischer am 16. Dezember 2015 gegenüber den Vertretern des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach erklärt, alle hieraus entstehenden Kosten würden übernommen.

Dass an einer solchen Aussage Zweifel berechtigt sind, zeigte sich spätestens als die Städtische EWMG sich weigerte, die Architektenrechnung bzw. den Kostenaufwand des Arbeitslosenzentrums für den auf Wunsch der Stadt erstellten Raumbedarfsplan zu begleichen. Obwohl eine Kostenübernahme in den Raum gestellt wurde.

Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach e.V.

Der Vorstand

 

Sehen Sie das Raumkonzept und den Raumflächenbedarf hier als PDF-Dateien auf unserer Homepage ein: