Für die Teilnahme am verbilligten Mittagstisch ist eine Treffkarte erforderlich.
Die Treffkarte ist gegen Vorlage eines Einkommensnachweises
(Leistungsbescheide des Arbeitsamtes, Sozialhilfebescheide,
Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide u.ä.) im Büro
erhältlich und bis zum Stichtag 31.12 gültig. Danach muss die
Treffkarte spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres erneut
beantragt werden.
Die Treffkarte als Einkommensnachweis zum Mittagstisch im
Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach ist aus Gründen des
Steuerrechts notwendig. Die Finanzbehörden erwarten von
einem als gemeinnützig und mildtätig anerkannten Träger,
der einen Mittagstisch für Arbeitslose anbietet, den Nachweis,
dass in erster Linie solche Personen an diesem Angebot
teilnehmen, deren Einkommen die Grenzen des
Paragraphen 53 der Abgabenordnung (AO) nicht übersteigen.