Die Sozialberatungsstelle unterstützt Ratsuchende individuell bei Problemen,
die im Zusammenhang mit Sozialhilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit stehen.
Wenden Sie sich bitte an Jürgen Bahr
Telefon: 02161/20194
Email: juergen.bahr@arbeitslosenzentrum-mg.de

Persönliche Beratung:
Dienstag
von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr
und 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag
von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr
und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Änderungen vorbehalten
Die Ratsuchenden werden vor einer persönlichen Beratung um eine vorherige
telefonische ggf. persönliche Terminvereinbarung gebeten.
Ratsuchende mit Termin werden vorrangig beraten - ohne vorherige
Terminvereinbarung müssen Ratsuchende in Kauf nehmen, nicht beraten zu
werden oder lange warten zu müssen.
Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 10.00 - 13.30 Uhr und 14.00 -17.00 Uhr
sowie Freitag von 10.00 - 12.00 Uhr unter 02161/20194 oder 02161/912648 (Büro)
Im Vordergrund der Beratung steht, die Sicherung der Existenzgrundlage
durch Stabilisierung des notwendigen wirtschaftlichen Bedarfes nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende die mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können. Für Personen die diese Voraussetzung nicht erfüllen können nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) Sozialhilfe
und die Unterstützung von Ratsuchenden bei der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit.
Die Ratsuchenden werden über ihre Anspruchsgrundlage, die Art und den Umfang der zustehenden
Leistungen und wie sie durchsetzbar sind, info rmiert und erhalten Aufklärung darüber, welche
Mitwirkungspflichten sie zu erfüllen haben. Die Beratung umfasst auch Hilfe beim Formulieren von
Anträgen und Schriftsätzen, nicht jedoch das Führen eines Rechtstreits oder das Auftreten vor
Gericht.
Zur Beratung gehört auch die Information zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen anderer
Leistungsträger, wie z.B. Agentur für Arbeit, Krankenkassen, Rentenversicherungen, Pflegekassen,
Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, BaFög-Amt, Hilfen für werdende Mütter und
Unterhaltsleistungen u.a.m..
Die Beratung trägt zu einer Strukturierung der jeweiligen Problemlage der Ratsuchenden bei und
trifft klare Verabredungen (Kontrakt), über das Thema und der möglichen Hilfe durch die
Sozialberatung. Hierzu gehört auch die Vermittlung zu anderen Hilfsangeboten und Fachanwälten.